In diesem Zusammenhang wird Studierenden dringend empfohlen, nach ihrem Bachelor-Abschluss in Physik ein Masterstudium in diesem Fach zu absolvieren. Für Absolventen eines vierjährigen Bachelor-Studiengangs in Physik (oder eines vergleichbaren Studiengangs) besteht das einjährige Masterprogramm aus der Projektarbeit für die Masterarbeit (30 ECTS-Punkte) und der Masterarbeit selbst (30 ECTS-Punkte). Beides wird in der Regel in der Arbeitsgruppe des Betreuers durchgeführt. Zu Beginn des Masterstudiums muss ein Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung gestellt werden. Das entsprechende Formular ist im Prüfungsamt erhältlich. Das Thema der Masterarbeit muss innerhalb von sechs Wochen nach der Zulassung zur Masterprüfung festgelegt werden. Die Masterprüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Festlegung des Themas abgeschlossen sein. Die Festlegung des Themas ist Voraussetzung für den Beginn der Projektarbeit. Absolventen mit einem dreijährigen Bachelor-Abschluss in Physik (oder einem vergleichbaren Abschluss) können ebenfalls zum Masterstudiengang Physik an der Universität Tübingen zugelassen werden. In diesem Fall gelten zusätzliche fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für die Masterprüfung. Die Brückenmodule sind keine Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang. Sie werden im Rahmen Ihres Masterstudiums in Tübingen aus dem Modulangebot des Bachelorstudiengangs Physik belegt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Brückenmodule können Sie sich zur Masterprüfung anmelden.Beginnen Sie mit dem Projektstudium für die Masterarbeit und der anschließenden Masterarbeit (siehe oben für die relevanten Informationen für Absolventen mit einem vierjährigen Bachelor-Abschluss in Physik). Die Gesamtnote der Masterprüfung basiert auf der Note der Masterarbeit.